Sozialmedizinische Nachsorge
wird von Ihrer Krankenkasse übernommen
Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist für das kranke Kind, seine Eltern und Geschwister ein großer Tag! Nicht selten mischt sich Ihre Freude über den neuen Abschnitt auch mit gemischten Gefühlen: Schaffen wir es, unser krankes Kind auch zu Hause bestmöglich zu versorgen? Sind wir der Verantwortung gewachsen? Welche Hilfen können wir in Anspruch nehmen?
Frühgeborene und Kinder mit schweren Erkrankungen wie z.B. angeborenem Herzfehler, Stoffwechselerkrankungen oder onkologischen Diagnosen haben den gesetzlichen Anspruch, sozialmedizinische Nachsorge zu beantragen.
- bereits im Krankenhaus lernen Sie unsere Kinderlotsen-Mitarbeiter kennen. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung für die Krankenkasse.
- Wir sorgen dafür, dass Sie alles Wichtige im Blick behalten, damit keine Informationen verloren gehen.
- Bis 12 Wochen nach Krankenhausaufenthalt dürfen Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
- Unsere Arbeit ist die Anleitung. Damit Sie alles richtig machen und sicher im Handling werden.
- Wir unterstützen Sie bei schwierigen, komplexen Anträgen und Behördenanfragen.
- Auch bei belastenden Alltagsfragen stehen wir Ihnen zur Seite.
Damit unsere Stärken zu Ihren werden!
Individuelle Begleitung mit Verstand und Herz! Sie lernen unsere Experten bereits im Krankenhaus kennen, danach beraten wir Sie auch zu Hause. Wir behalten den Überblick, damit keine Information verloren geht. Mit unserem vielfältigen Netzwerk im Rücken können wir Hilfsangebote wie Pflege, Betreuung und Beratung individuell auf Sie zuschneiden.
Unsere Sozialmedizinische Nachsorge ist durch den Bunten Kreis akkreditiert.
Kinderlotse Imagefilm