Ihr letzter Wille – Hilfe für kranke Kinder
Ein Testament schenkt Entlastung.
Den Kinderloten im Testament zu bedenken, ist die unmittelbare Hilfe für die kleinen Benachteiligten in unserer Gesellschaft. Obwohl sich niemand gerne mit der Frage seines Nachlasses beschäftigt, ist es für die Hinterbliebenen eine Erleichterung, die Wünsche des letzten Willens zu kennen. Den letzten Willen in einem Testament festzuhalten und dabei Hilfesuchenden zu helfen, gelingt am Besten über eine gemeinnützige Organisation.
Ihr Vermächtnis zu Lebzeiten geregelt
Auch die Stiftung Kinderlotse können Sie in Ihrem Testament als Erbin oder Miterbin bedenken. Sollten Sie den Schritt gehen sind wir Ihnen sehr dankbar. Denn Ihre Unterstützung hilft uns, kranken Kindern und ihren Familien zu helfen.
Gerne berät Sie dazu unsere Rechtsanwältin Christiane Appel , die auch unsere Stiftungsratsvorsitzende ist. Wenn Sie den Kinderlotsen bedenken möchten, begleiten wir sie gerne oder vermitteln Ihnen die notwendigen Einrichtungen. Rufen Sie uns einfach an, wir organisieren alles für Sie. Sie erreichen uns werktags unter der Telefonnummer 040-741053540.
Die Stiftung Kinderlotse ist eine Förderstiftung und hilft Familien, die durch die Krankheit Ihres Kindes in eine Notlage gekommen sind.
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Stiftung Kinderlotse
Spendenkonto:
IBAN: DE18 2005 0550 1500 4313 07
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