Familienunterstützung
informierend – fördernd – unterstützend
Pflegetraining
Wir bieten Hilfe fürs kranke Kind
- für Frühgeborene
- für alle chronisch kranken und behinderten Kinder
- für herzkranke Kinder
- für krebskranke Kinder
Sozialmedizinische Nachsorge
Kurzdarstellung für Eltern
Sehr kleine Frühgeborene und chronisch kranke, behinderte und schwerstkranke Kinder und ihre Familien sind stark belastet.
Zwischen der hoch spezialisierten Krankenhausmedizin und der Situation zu Hause besteht eine oft unüberbrückbare Distanz. Häufig entstehen im Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung große Informations- und Versorgungslücken.
Hier unterstützen wir Sie als Familie durch Sozialmedizinische Nachsorge.
Wir helfen Ihnen bei der Krankheitsbewältigung, der Umsetzung von Pflegemaßnahmen und bei Bedarf auch bei Anträgen und der Hilfsmittelversorgung.
Wir geben Hilfe!
Die Kosten der Sozialmedizinische Nachsorge nach SGB V wird meistens von der Krankenkasse übernommen.
Unsere Nachsorge Teams:
Kurzdarstellung für Ärzte & Pflegepersonal
Familien mit schwer kranken Kindern haben nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt Anspruch auf Sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V
Diese setzt am individuellen Bedarf des Kindes und dessen Familie an und versucht insbesondere bei hoch belasteten Familien den erzielten Behandlungserfolg sicherzustellen.
Die Ziele und Aufgaben der Sozialmedizinischen Nachsorge sind:
• Verkürzung von stationären Aufenthalten,
• Vermeidung von erneuten Krankenhausaufenthalten,
• Sicherstellung der ambulanten Weiterversorgung,
• Erlernen der Integration von Krankheit im Familienalltag
Der Kinderlotse ist auf Grund seiner Mitarbeiter aus vielen Fachdisziplinen einer Uniklinik mit einer Vielzahl von Erkrankungen vertraut und greift auf eine 10 jährige Erfahrung in der Sozialmedizinischen Nachsorge in Hamburg zurück.
Seit 2014 haben wir eine Außenstelle am Klinikum Lüneburg
SGB V § 43 SOZIALMEDIZINISCHE NACHSORGE
(…)
(2) Die Krankenkasse erbringt aus medizinischen Gründen in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1 oder stationäre Rehabilitation erforderliche sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr, in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben, wenn die Nachsorge wegen der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern. Die Nachsorgemaßnahmen umfassen die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme.
Pflegetraining
Pflegekompetenz für zu Hause
Sie haben ein pflegebedürftiges Kind?
Es bestehen bei Ihnen oder anderen Angehörigen noch Fragen und Unsicherheiten zum sicheren Pflegehandling?
Um Ihnen auch nach der Entlassung die nötige Sicherheit zu geben, können wir bis zu sechs Wochen nach dem Klinikaufenthalt regelmäßige Hausbesuche bei Ihnen durchführen.
Bereits während des stationären Aufenthaltes besprechen wir mit Ihnen die notwendige Pflege Ihres Kindes und leiten Sie in gezielten Pflegemaßnahmen an.
Mit folgenden Angeboten stehen wir Ihnen zur Seite:
• Anleitung in der Grundpflege (Lagerung, Ernährung, Bewegung, Hautpflege, etc.)
• Richtiger Umgang mit Hilfsmitteln
• Anleitung bei Verbandswechseln und Hygienemaßnahmen
• Korrektes Verabreichen von Medikamenten
• Ausarbeitung von Unterstützungsangeboten
• Beratung zu pflegerischen Leistungen (z.B. der Pflegekasse)
Im Fokus steht die Beratung und Kompetenzförderung von pflegenden Angehörigen.
Familien, die in Hamburg oder Schleswig-Holstein wohnen, können das Schulungsprogramm des Kinderlotsen nutzen.
Wir arbeiten hierbei nach dem Modell „Familiale Pflege“ der Universität Bielefeld. Das Angebot ist für Sie kostenfrei. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein bestehender Pflegegrad oder die Aussicht darauf.
Weitere Informationen und Beratung unter:
040741053540 oder info@kinderlotse.org